"Gar nichts wert" würde ich nicht so stehen lassen.
Genau so viel wert wie eine ausgedruckte E-Mail: Ja. Und wieviel die Wert ist, steht in dem letzten Absatz von Martin:
Jedoch ist der Ausdruck einer E-Mail auf Papier als Urkunde zu werten, da jede Verkörperung einer Gedankenäußerung in Schriftzeichen Urkunde im Sinne der ZPO ist.