i-Telex als Dokument?
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i-Telex als Dokument?
Hallo Leute,
mich würde da mal etwas interessieren, mit ein paar Teilnehmern habe ich das auch schon heiß diskutiert...
"Immer noch gilt das Fernschreiben als sehr sicher und wird als Urkunde anerkannt. Viele der verbliebenen Nutzer stammen aus der Banken- und Finanzbranche und konnten aus Sicherheitsbedenken (sowohl Fax als auch E-Mail sind dagegen best-effort-Techniken) bisher nicht umstellen." Quelle Wikipedia
Tja, und nun die große juristische Frage - gilt das auch bei i-Telex? Ich bin der Meinung ja, denn der Absender ist ja auch per KG eindeutig zu identifizieren. Jemand anderes meint, nein, da die KG nicht verblomt und heute von jedem selbst verändert werden können, wobei das beim FS200 sogar die technisch begabte Tippse gekonnt hätte.
So, was schönes für den Sonntag zum debattieren...
Gruß
Martin
mich würde da mal etwas interessieren, mit ein paar Teilnehmern habe ich das auch schon heiß diskutiert...
"Immer noch gilt das Fernschreiben als sehr sicher und wird als Urkunde anerkannt. Viele der verbliebenen Nutzer stammen aus der Banken- und Finanzbranche und konnten aus Sicherheitsbedenken (sowohl Fax als auch E-Mail sind dagegen best-effort-Techniken) bisher nicht umstellen." Quelle Wikipedia
Tja, und nun die große juristische Frage - gilt das auch bei i-Telex? Ich bin der Meinung ja, denn der Absender ist ja auch per KG eindeutig zu identifizieren. Jemand anderes meint, nein, da die KG nicht verblomt und heute von jedem selbst verändert werden können, wobei das beim FS200 sogar die technisch begabte Tippse gekonnt hätte.
So, was schönes für den Sonntag zum debattieren...
Gruß
Martin
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Re: i-Telex als Dokument?
Da gibt es nichts zu debattieren. Die Antwort ist ganz klar NEIN, ohne groß überlegen zu müssen.
Fernschreibstelle Dresden 1
Minitelex: 765940 =alex d (Panasonic UF-7300) online
Telex: 411763 lhxt d (Siemens PT80-5) offline
Telex: 4185663 como d (Siemens T1200SD) offline
Bildschirmtext: 411763 (Post MultiTel 21) offline
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Re: i-Telex als Dokument?
Genau das sehe ich anders, den "Zugang" per Fax haben wir auch in "RBH" schon diskutiert. Demnach gilt auch ein Fax als zugestellt, wenn du einen Faxbericht hast, du musst allerdings das Originalschreiben nachsenden. Zur Wahrung einer Frist reicht es jedoch aus...
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Re: i-Telex als Dokument?
Allein schon der Fakt, dass das "Übertragungsmedium" nicht in öffentlicher Hand ist und beteiligte Komponenten nicht "amtlich" zugelassen sind, lässt die Antwort auch klar werden: NEIN.
Woher weißt du z.B., dass die i-Telex-Software nicht bestimmte Kennworte erkennt und herausfiltert / verändert? Nur so als prinzipielles Beispiel.
Woher weißt du z.B., dass die i-Telex-Software nicht bestimmte Kennworte erkennt und herausfiltert / verändert? Nur so als prinzipielles Beispiel.
Grüße,
Fred Sonnenrein, Braunschweig
i-Telex 952741 (Lo133), 8579924 (T100s), 781272 (T100), 792911 (T68d) oder 531072 (T.typ.72)
Bei besetzt oder gestört bitte 531002 versuchen.
Fred Sonnenrein, Braunschweig
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Re: i-Telex als Dokument?
Das sehe ich genauso. KEIN DOKUMENT.
Was wir hier ja machen ist ja nur eine normale unverschlüsselte Telnet Verbindung
von einem Computer zum anderen, nur eben mit (druckenden) Fernschreibern als Terminal.
Wenn jemand z.B. noch mal ein Interface für Schreibplotter bastelt, dann wäre es eine
"Schreibplotterverbindung" und kein Fernschreiben mehr...
Außerdem möchte ich auch noch mal den Irrglauben ausräumen, dass es sich um eine
5-Bit Verbindung handelt. Es ist ganz normales ASCII.
Eine 5-Bit Verbindung findet nur auf den letzten Metern oder vielleicht nur Centimetern
zwischen Fernschreiber und TXP-System statt.
Nur bei einer TelexPhone Verbindung über Modem wird 1:1 der 5-Bit Code auch über
die Modemverbindung übertragen.
Was wir hier ja machen ist ja nur eine normale unverschlüsselte Telnet Verbindung
von einem Computer zum anderen, nur eben mit (druckenden) Fernschreibern als Terminal.
Wenn jemand z.B. noch mal ein Interface für Schreibplotter bastelt, dann wäre es eine
"Schreibplotterverbindung" und kein Fernschreiben mehr...

Außerdem möchte ich auch noch mal den Irrglauben ausräumen, dass es sich um eine
5-Bit Verbindung handelt. Es ist ganz normales ASCII.
Eine 5-Bit Verbindung findet nur auf den letzten Metern oder vielleicht nur Centimetern
zwischen Fernschreiber und TXP-System statt.
Nur bei einer TelexPhone Verbindung über Modem wird 1:1 der 5-Bit Code auch über
die Modemverbindung übertragen.
mfg
henning +++
925302 treu d - T1000Z (Hauptanschluss)
55571 fvler a - T100S
210911za hmb d - T150 (Werkstatt)
218308 test d - T1000S/LS (Werkstatt)
925333 =treu d (Minitelex Sanyo SF100) defekt
Fax G2/G3: 05176-9754481 (Sanyo SF100 Thermofax) defekt
henning +++
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210911za hmb d - T150 (Werkstatt)
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Re: i-Telex als Dokument?
Henning, da muss ich dich korrigieren: Die Telegramme, die vom i-Telex zum i-Telex gehen, enthalten den original ITU-Code. Die i-Telex-Kisten erkennen aber automatisch, dass pures ASCII geschrieben wird und schalten unsichtbar um.
Grüße,
Fred Sonnenrein, Braunschweig
i-Telex 952741 (Lo133), 8579924 (T100s), 781272 (T100), 792911 (T68d) oder 531072 (T.typ.72)
Bei besetzt oder gestört bitte 531002 versuchen.
Fred Sonnenrein, Braunschweig
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Re: i-Telex als Dokument?
*Klugscheißermodus an* Ob amtlich, Reiter oder Bote spielt keine Rolle. Auch ob du z. B. deine Kündigung im Klarsichtbriefumschlag verschickst --->unverschlüsselt und so für jeden sichtbar macht auch keinen Unterschied. Ebenso gilt ja auch ein Einschreiben als zugestellt, woher weiß man ob du nicht ein weißes Blatt verschickt hast (Software filtert Worte heraus).
Die Frage ist ob der Zugang erfolgt ist, und das kann man mit dem Auslösen des KG zumindest relativ nachweisen.
Ich habe nun einen ganzen Bracken an alten Dokumenten dazu gelesen und einzig und allein diskutiert wurde immer wieder ob der Empfänger z. B. bei gerissenen Farbband noch von einem Zugang hatte, da ja dann trotzdem der KG gedruckt wurde.
Die Frage ist eigentlich immer ob die Willenserklärung nachweislich in den Machbereich des Empfängers gelangt ist.
*KLugscheißermodus aus*
Die Frage ist ob der Zugang erfolgt ist, und das kann man mit dem Auslösen des KG zumindest relativ nachweisen.
Ich habe nun einen ganzen Bracken an alten Dokumenten dazu gelesen und einzig und allein diskutiert wurde immer wieder ob der Empfänger z. B. bei gerissenen Farbband noch von einem Zugang hatte, da ja dann trotzdem der KG gedruckt wurde.
Die Frage ist eigentlich immer ob die Willenserklärung nachweislich in den Machbereich des Empfängers gelangt ist.
*KLugscheißermodus aus*
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Re: i-Telex als Dokument? Bzw. Urkunde?
Ich bin jetzt nochmal an den Anfang des Thread zurück gegangen:
Ein per i-Telex übermittelter Text ist ein Dokument, ja. Aber die Eigenschaften eines "Dokuments" sind nicht dokumentiert. Eine Datei ist m.W. auch ein Dokument.
Aber die Eingangsfrage war, ob ein per i-Telex übermitteltes Schriftstück eine Urkunde ist. Diesbezüglich einfach mal bei Wikipedia nachlesen (oder auch einen Anwalt befragen).
Nachdem ich das gelesen habe frage ich mich allerdings, warum ein Telefax keine Urkunde sein soll. Wenn ein Telefax aufgrund der beteiligten (potenziell fehlerbehafteten) Systeme keine Urkunde ist, dann ist es ein i-Telex auch nicht.
Ein per i-Telex übermittelter Text ist ein Dokument, ja. Aber die Eigenschaften eines "Dokuments" sind nicht dokumentiert. Eine Datei ist m.W. auch ein Dokument.
Aber die Eingangsfrage war, ob ein per i-Telex übermitteltes Schriftstück eine Urkunde ist. Diesbezüglich einfach mal bei Wikipedia nachlesen (oder auch einen Anwalt befragen).
Nachdem ich das gelesen habe frage ich mich allerdings, warum ein Telefax keine Urkunde sein soll. Wenn ein Telefax aufgrund der beteiligten (potenziell fehlerbehafteten) Systeme keine Urkunde ist, dann ist es ein i-Telex auch nicht.
Grüße,
Fred Sonnenrein, Braunschweig
i-Telex 952741 (Lo133), 8579924 (T100s), 781272 (T100), 792911 (T68d) oder 531072 (T.typ.72)
Bei besetzt oder gestört bitte 531002 versuchen.
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Re: i-Telex als Dokument?
Hi zusammen,
ich habe auch mal nachgelesen. Das mit dem Fernschreiben hängt mit einem Reichsgerichtsurteil zusammen, ein FS konnte demnach
an Stelle einer Erklärung für die Schriftform nötig war treten. Die Kennungsgeber und der Betrieb des Gesamtsystems durch eine
hoheitliche Behörde mit der Wartung der Geräte auch durch die Post machte das System besonders.
Für FAXe gilt das nicht, es gibt viele Urteile, dass auch OK-Sendemeldungen nur ein Indiz für den Zugang sind, nicht mehr.
Für den Telebrief von Postamt zu Postamt gab es da wieder Ausnahmen.
Da unser System ja jetzt auch privatisiert und liberalisiert ist denke ich dass ein I-Telex keinen besonderen Rang beanspruchen kann.
Aber Willenserklärungen kann man denke ich wirksam abgeben, das geht ja sogar mit Brieftauben ;-).
Ich bin aber ganz froh, dasz es so gut funktioniert,
Grüsse
Helge
ich habe auch mal nachgelesen. Das mit dem Fernschreiben hängt mit einem Reichsgerichtsurteil zusammen, ein FS konnte demnach
an Stelle einer Erklärung für die Schriftform nötig war treten. Die Kennungsgeber und der Betrieb des Gesamtsystems durch eine
hoheitliche Behörde mit der Wartung der Geräte auch durch die Post machte das System besonders.
Für FAXe gilt das nicht, es gibt viele Urteile, dass auch OK-Sendemeldungen nur ein Indiz für den Zugang sind, nicht mehr.
Für den Telebrief von Postamt zu Postamt gab es da wieder Ausnahmen.
Da unser System ja jetzt auch privatisiert und liberalisiert ist denke ich dass ein I-Telex keinen besonderen Rang beanspruchen kann.
Aber Willenserklärungen kann man denke ich wirksam abgeben, das geht ja sogar mit Brieftauben ;-).
Ich bin aber ganz froh, dasz es so gut funktioniert,
Grüsse
Helge
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Re: i-Telex als Dokument?
ulli hat geschrieben:Hi zusammen,
ich habe auch mal nachgelesen. Das mit dem Fernschreiben hängt mit einem Reichsgerichtsurteil zusammen, ein FS konnte demnach
an Stelle einer Erklärung für die Schriftform nötig war treten. Die Kennungsgeber und der Betrieb des Gesamtsystems durch eine
hoheitliche Behörde mit der Wartung der Geräte auch durch die Post machte das System besonders.
Für FAXe gilt das nicht, es gibt viele Urteile, dass auch OK-Sendemeldungen nur ein Indiz für den Zugang sind, nicht mehr.
Für den Telebrief von Postamt zu Postamt gab es da wieder Ausnahmen.
Da unser System ja jetzt auch privatisiert und liberalisiert ist denke ich dass ein I-Telex keinen besonderen Rang beanspruchen kann.
Aber Willenserklärungen kann man denke ich wirksam abgeben, das geht ja sogar mit Brieftauben ;-).
Ich bin aber ganz froh, dasz es so gut funktioniert,
Grüsse
Helge
Das war genau das Puzzleteil nachdem ich gesucht habe!
