i-Telex als Dokument?
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Re: i-Telex als Dokument?
Hallo an alle,
morgen ist "Rechtsbewusstes Handeln" in der IHK. Ich frage das mal die Rechtsanwältin und bringe dann taufrische Infos mit.
Und nein, ich habe nicht vor jemanden übers Leder zu ziehen, mich interessiert das einfach als fiktive Frage.
Ich bin der Meinung das man durchaus so etwas mit verschiedenen Ansichten kontrovers diskutieren kann und darf.
Gruß
Martin
morgen ist "Rechtsbewusstes Handeln" in der IHK. Ich frage das mal die Rechtsanwältin und bringe dann taufrische Infos mit.
Und nein, ich habe nicht vor jemanden übers Leder zu ziehen, mich interessiert das einfach als fiktive Frage.
Ich bin der Meinung das man durchaus so etwas mit verschiedenen Ansichten kontrovers diskutieren kann und darf.
Gruß
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Re: i-Telex als Dokument?
Hallo Martin,
danke. Ich würde I-Telex mal mit eMail gleichsetzen. Die ursprünglichen Gründe für die Bevorzugung sind für mich weggefallen.
danke. Ich würde I-Telex mal mit eMail gleichsetzen. Die ursprünglichen Gründe für die Bevorzugung sind für mich weggefallen.
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Re: i-Telex als Dokument?
Noch nicht mal das, bei E-Mails hast Du wenigstens noch die E-Mail-Header und IPs.
Ein i-Telex-Schriftstück ist absolut gar nichts wert. Null. Niet. Nada.
Ein i-Telex-Schriftstück ist absolut gar nichts wert. Null. Niet. Nada.
Fernschreibstelle Dresden 1
Minitelex: 765940 =alex d (Panasonic UF-7300) online
Telex: 411763 lhxt d (Siemens PT80-5) offline
Telex: 4185663 como d (Siemens T1200SD) offline
Bildschirmtext: 411763 (Post MultiTel 21) offline
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Re: i-Telex als Dokument?
Ist es deswegen warum keiner mehr den Fernschreiber nutzt in der letzter Zeit?? 

Nette Grüße , Vriendelijke Groeten , Un caro Saluto , Kind Regards Johannes
FW 979
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380170 johannes i - RFT F2000 24/7 - 55 Watt PSU
The other teleprinters are randomly online, with or without an answerback, just try your luck
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Re: i-Telex als Dokument?
So, ich habe heute das mal mit der Rechtsanwältin besprochen.
Unser i-Telex ist ausreichend um eine Willenserklärung rechtskräftig zu übertragen. Der Zugang erfolgt mit dem Auslösen des Kennungsgebers am Ende des Schriftsatzes. Das ist quasi gleichwertig mit einem Telefax und reicht z. B. aus um Fristen zu wahren oder Verträge nach dem Fernabsatzgesetz zu tätigen. Das würde mit hoher Wahrscheinlichkeit auch so vor Gericht in Verbindung mit einer Zeugenaussage als Beweis zugelassen werden.
Folgende Fragen wurden explizit beantwortet:
Spielt der technische Stand und der unverschlüsselte Übertragungsweg eine Rolle.
Nein, es ist auch egal ob das vollkommen in privater Hand ist. Ausreichend ist das ich weiß das die Kennung die ich angewählt habe zum Empfänger passt. Damit ist die Bereitschaft der Maschine als gegeben anzusehen. (Ein Vertrag - beidseitige Willenserklärung kommt sowieso nur mit der Auftragsbestätigung zu Stande.
Fiktives Beispiel bei gewerblicher Nutzung:
Ich bestelle z. B. bei Werner der auf Grund der Nachfrage einen Papierhandel angemeldet hat 50 Rollen Telexpapier für 200 €. Werner bestätigt das per Fernschreiber. Nach 3 Monaten zerfällt das Papier zu Staub, ich mache Garantieansprüche geltend. Den Streitwert kann ich so nachweisen, das würde zählen.
Zum Thema Kennungsgeber und der Sache da das nicht amtlich ist kamen wir zu dem Ergebnis das hier das Gleiche gilt wie bei einem Fax. Jedes technische Gerät lässt sich manipulieren (Ich kann auch Emails fälschen oder Faxübertragungsberichte manipulieren, oder Einschreiben mit einem leeren Briefumschlag schicken.
Gleiches gilt auch für Angelegenheiten die eine eigenhändige Unterschrift brauchen, z. B. nach § 623 BGB Schriftform der Kündigung oder § 126 BGB.
Kurz und knapp - es gelten die gleichen Regeln wie bei Telefax, Email oder beim Einkauf im Onlineshop.
Höchst wahrscheinlich würde es so ausgehen--->
Jedoch ist der Ausdruck einer E-Mail auf Papier als Urkunde zu werten, da jede Verkörperung einer Gedankenäußerung in Schriftzeichen Urkunde im Sinne der ZPO ist. Mangels Anwendbarkeit der §§ 415 ff. ZPO erfolgt die Beweiswürdigung einer solchen Urkunde jedoch „nur“ gemäß § 286 ZPO, ohne dass die gesetzliche Echtheitsvermutung gelten würde. Das Gericht wird daher nach freier Überzeugung entscheiden, ob eine tatsächliche Behauptung für wahr oder für nicht wahr zu erachten ist (freie Beweiswürdigung). Der elektronischen Datei einer E-Mail fehlt eine solche Urkundseigenschaft, so dass hier Beweis durch Augenschein im Sinne des § 371 ZPO erhoben wird. Auch hier erfolgt über das Ergebnis des Augenscheins die Beweiswürdigung gemäß § 286 ZPO. Hierbei kann das Gericht auch die Beiziehung eines Sachverständigen anordnen. Sowohl Ausdruck als auch elektronische E-Mail Datei können also zulässige Beweismittel im Sinne der ZPO sein.
Bleibt bitte sachlich, auch wenn ihr anderer Meinung seid. So, genug genervt... Danke für alle die sich beteiligt haben.
Gruß
Martin
Unser i-Telex ist ausreichend um eine Willenserklärung rechtskräftig zu übertragen. Der Zugang erfolgt mit dem Auslösen des Kennungsgebers am Ende des Schriftsatzes. Das ist quasi gleichwertig mit einem Telefax und reicht z. B. aus um Fristen zu wahren oder Verträge nach dem Fernabsatzgesetz zu tätigen. Das würde mit hoher Wahrscheinlichkeit auch so vor Gericht in Verbindung mit einer Zeugenaussage als Beweis zugelassen werden.
Folgende Fragen wurden explizit beantwortet:
Spielt der technische Stand und der unverschlüsselte Übertragungsweg eine Rolle.
Nein, es ist auch egal ob das vollkommen in privater Hand ist. Ausreichend ist das ich weiß das die Kennung die ich angewählt habe zum Empfänger passt. Damit ist die Bereitschaft der Maschine als gegeben anzusehen. (Ein Vertrag - beidseitige Willenserklärung kommt sowieso nur mit der Auftragsbestätigung zu Stande.
Fiktives Beispiel bei gewerblicher Nutzung:
Ich bestelle z. B. bei Werner der auf Grund der Nachfrage einen Papierhandel angemeldet hat 50 Rollen Telexpapier für 200 €. Werner bestätigt das per Fernschreiber. Nach 3 Monaten zerfällt das Papier zu Staub, ich mache Garantieansprüche geltend. Den Streitwert kann ich so nachweisen, das würde zählen.
Zum Thema Kennungsgeber und der Sache da das nicht amtlich ist kamen wir zu dem Ergebnis das hier das Gleiche gilt wie bei einem Fax. Jedes technische Gerät lässt sich manipulieren (Ich kann auch Emails fälschen oder Faxübertragungsberichte manipulieren, oder Einschreiben mit einem leeren Briefumschlag schicken.
Gleiches gilt auch für Angelegenheiten die eine eigenhändige Unterschrift brauchen, z. B. nach § 623 BGB Schriftform der Kündigung oder § 126 BGB.
Kurz und knapp - es gelten die gleichen Regeln wie bei Telefax, Email oder beim Einkauf im Onlineshop.
Höchst wahrscheinlich würde es so ausgehen--->
Jedoch ist der Ausdruck einer E-Mail auf Papier als Urkunde zu werten, da jede Verkörperung einer Gedankenäußerung in Schriftzeichen Urkunde im Sinne der ZPO ist. Mangels Anwendbarkeit der §§ 415 ff. ZPO erfolgt die Beweiswürdigung einer solchen Urkunde jedoch „nur“ gemäß § 286 ZPO, ohne dass die gesetzliche Echtheitsvermutung gelten würde. Das Gericht wird daher nach freier Überzeugung entscheiden, ob eine tatsächliche Behauptung für wahr oder für nicht wahr zu erachten ist (freie Beweiswürdigung). Der elektronischen Datei einer E-Mail fehlt eine solche Urkundseigenschaft, so dass hier Beweis durch Augenschein im Sinne des § 371 ZPO erhoben wird. Auch hier erfolgt über das Ergebnis des Augenscheins die Beweiswürdigung gemäß § 286 ZPO. Hierbei kann das Gericht auch die Beiziehung eines Sachverständigen anordnen. Sowohl Ausdruck als auch elektronische E-Mail Datei können also zulässige Beweismittel im Sinne der ZPO sein.
Bleibt bitte sachlich, auch wenn ihr anderer Meinung seid. So, genug genervt... Danke für alle die sich beteiligt haben.
Gruß
Martin
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Re: i-Telex als Dokument?
Hi,
ich weiß icht Recht .... wenn man so leicht mit "telnet itelexdomain portnummer" beliebigen Text zu einem Partner
schicken kann ganz ohne Maschine und möglicherweise mit via TOR verschleierte IP, dann ist das doch wie ein annonymer Telefonanruf mit unterdrückter Nummer, wo jemand unter falschen Namen etwas bestellt. Ich halte das nicht für vertrauenwürdig, zumal auf der iTELEX Seite keine Logdatei abgespeichert, welch mit den Logs von 3ten Providern abgeglichen werden können.... bin da mehr als skeptischen.
Wenn da eine digitale Signatur mitspielen würde, wäre das eine andere Liga.
ich weiß icht Recht .... wenn man so leicht mit "telnet itelexdomain portnummer" beliebigen Text zu einem Partner
schicken kann ganz ohne Maschine und möglicherweise mit via TOR verschleierte IP, dann ist das doch wie ein annonymer Telefonanruf mit unterdrückter Nummer, wo jemand unter falschen Namen etwas bestellt. Ich halte das nicht für vertrauenwürdig, zumal auf der iTELEX Seite keine Logdatei abgespeichert, welch mit den Logs von 3ten Providern abgeglichen werden können.... bin da mehr als skeptischen.
Wenn da eine digitale Signatur mitspielen würde, wäre das eine andere Liga.
NNNN
Gruß
Frank Ulbrich / DO2FU / 92158 ulbrichf d / TeKaDe FS220z / T68D (offline) / T1000S (defekt) / iTELEX Ethernet FW 897 / TW39PLUS FW 5xx / seriell speicher version FW 5xx / ED1000 FW 5xx
Gruß
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Re: i-Telex als Dokument?
Ist und bleibt nix wert. Keine Ahnung warum er sich da so reinsteigert.
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Re: i-Telex als Dokument?
Nun ja, wie auch immer, sowohl eine Rechtsanwaltsfachangestellte als auch eine Rechtsanwältin behaupten das Gegenteil...
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Re: i-Telex als Dokument?
Die keine Ahnung haben, um was es geht?
Die keine Infos der technischen Hintergründe haben?
Dazu sind beides noch Frauen?
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