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Re: i-Telex als Dokument?

Verfasst: Fr 25. Nov 2016, 13:05
von Martin
Hallo an alle,
morgen ist "Rechtsbewusstes Handeln" in der IHK. Ich frage das mal die Rechtsanwältin und bringe dann taufrische Infos mit.
Und nein, ich habe nicht vor jemanden übers Leder zu ziehen, mich interessiert das einfach als fiktive Frage.
Ich bin der Meinung das man durchaus so etwas mit verschiedenen Ansichten kontrovers diskutieren kann und darf.


Gruß
Martin

Re: i-Telex als Dokument?

Verfasst: Fr 25. Nov 2016, 13:38
von Helge
Hallo Martin,

danke. Ich würde I-Telex mal mit eMail gleichsetzen. Die ursprünglichen Gründe für die Bevorzugung sind für mich weggefallen.

Re: i-Telex als Dokument?

Verfasst: Fr 25. Nov 2016, 20:08
von Alex
Noch nicht mal das, bei E-Mails hast Du wenigstens noch die E-Mail-Header und IPs.
Ein i-Telex-Schriftstück ist absolut gar nichts wert. Null. Niet. Nada.

Re: i-Telex als Dokument?

Verfasst: Fr 25. Nov 2016, 20:18
von 380170JFK
Ist es deswegen warum keiner mehr den Fernschreiber nutzt in der letzter Zeit?? :(

Re: i-Telex als Dokument?

Verfasst: Fr 25. Nov 2016, 20:23
von Helge
nöö, das wäre schade. Ich übe doch noch.

Re: i-Telex als Dokument?

Verfasst: Sa 26. Nov 2016, 21:09
von Martin
So, ich habe heute das mal mit der Rechtsanwältin besprochen.

Unser i-Telex ist ausreichend um eine Willenserklärung rechtskräftig zu übertragen. Der Zugang erfolgt mit dem Auslösen des Kennungsgebers am Ende des Schriftsatzes. Das ist quasi gleichwertig mit einem Telefax und reicht z. B. aus um Fristen zu wahren oder Verträge nach dem Fernabsatzgesetz zu tätigen. Das würde mit hoher Wahrscheinlichkeit auch so vor Gericht in Verbindung mit einer Zeugenaussage als Beweis zugelassen werden.

Folgende Fragen wurden explizit beantwortet:

Spielt der technische Stand und der unverschlüsselte Übertragungsweg eine Rolle.
Nein, es ist auch egal ob das vollkommen in privater Hand ist. Ausreichend ist das ich weiß das die Kennung die ich angewählt habe zum Empfänger passt. Damit ist die Bereitschaft der Maschine als gegeben anzusehen. (Ein Vertrag - beidseitige Willenserklärung kommt sowieso nur mit der Auftragsbestätigung zu Stande.

Fiktives Beispiel bei gewerblicher Nutzung:

Ich bestelle z. B. bei Werner der auf Grund der Nachfrage einen Papierhandel angemeldet hat 50 Rollen Telexpapier für 200 €. Werner bestätigt das per Fernschreiber. Nach 3 Monaten zerfällt das Papier zu Staub, ich mache Garantieansprüche geltend. Den Streitwert kann ich so nachweisen, das würde zählen.

Zum Thema Kennungsgeber und der Sache da das nicht amtlich ist kamen wir zu dem Ergebnis das hier das Gleiche gilt wie bei einem Fax. Jedes technische Gerät lässt sich manipulieren (Ich kann auch Emails fälschen oder Faxübertragungsberichte manipulieren, oder Einschreiben mit einem leeren Briefumschlag schicken.
Gleiches gilt auch für Angelegenheiten die eine eigenhändige Unterschrift brauchen, z. B. nach § 623 BGB Schriftform der Kündigung oder § 126 BGB.
Kurz und knapp - es gelten die gleichen Regeln wie bei Telefax, Email oder beim Einkauf im Onlineshop.

Höchst wahrscheinlich würde es so ausgehen--->

Jedoch ist der Ausdruck einer E-Mail auf Papier als Urkunde zu werten, da jede Verkörperung einer Gedankenäußerung in Schriftzeichen Urkunde im Sinne der ZPO ist. Mangels Anwendbarkeit der §§ 415 ff. ZPO erfolgt die Beweiswürdigung einer solchen Urkunde jedoch „nur“ gemäß § 286 ZPO, ohne dass die gesetzliche Echtheitsvermutung gelten würde. Das Gericht wird daher nach freier Überzeugung entscheiden, ob eine tatsächliche Behauptung für wahr oder für nicht wahr zu erachten ist (freie Beweiswürdigung). Der elektronischen Datei einer E-Mail fehlt eine solche Urkundseigenschaft, so dass hier Beweis durch Augenschein im Sinne des § 371 ZPO erhoben wird. Auch hier erfolgt über das Ergebnis des Augenscheins die Beweiswürdigung gemäß § 286 ZPO. Hierbei kann das Gericht auch die Beiziehung eines Sachverständigen anordnen. Sowohl Ausdruck als auch elektronische E-Mail Datei können also zulässige Beweismittel im Sinne der ZPO sein.


Bleibt bitte sachlich, auch wenn ihr anderer Meinung seid. So, genug genervt... Danke für alle die sich beteiligt haben.

Gruß
Martin

Re: i-Telex als Dokument?

Verfasst: Sa 26. Nov 2016, 22:59
von ulbrichf
Hi,
ich weiß icht Recht .... wenn man so leicht mit "telnet itelexdomain portnummer" beliebigen Text zu einem Partner
schicken kann ganz ohne Maschine und möglicherweise mit via TOR verschleierte IP, dann ist das doch wie ein annonymer Telefonanruf mit unterdrückter Nummer, wo jemand unter falschen Namen etwas bestellt. Ich halte das nicht für vertrauenwürdig, zumal auf der iTELEX Seite keine Logdatei abgespeichert, welch mit den Logs von 3ten Providern abgeglichen werden können.... bin da mehr als skeptischen.
Wenn da eine digitale Signatur mitspielen würde, wäre das eine andere Liga.

Re: i-Telex als Dokument?

Verfasst: So 27. Nov 2016, 07:14
von Alex
Ist und bleibt nix wert. Keine Ahnung warum er sich da so reinsteigert.

Re: i-Telex als Dokument?

Verfasst: So 27. Nov 2016, 08:55
von Martin
Nun ja, wie auch immer, sowohl eine Rechtsanwaltsfachangestellte als auch eine Rechtsanwältin behaupten das Gegenteil...

Re: i-Telex als Dokument?

Verfasst: So 27. Nov 2016, 09:09
von Alex
Die keine Ahnung haben, um was es geht?
Die keine Infos der technischen Hintergründe haben?
Dazu sind beides noch Frauen? ;)