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Re: i-Telex als Dokument?

Verfasst: Di 22. Nov 2016, 12:06
von Alex
Für mich bedeutet das nach wie vor NEIN, alles andere ist nur Wunschdenkerei.
Aber bitte, geh mit so einem Telexfetzen mal zum Amtsgericht und versuche es, für eine Klage oder sonstwas zu verwenden, die lachen dich aus...

Re: i-Telex als Dokument?

Verfasst: Di 22. Nov 2016, 14:56
von 380170JFK
Die lachen nur wenn die Klage die Papierqualität betrifft ..... :mentor:

Re: i-Telex als Dokument?

Verfasst: Di 22. Nov 2016, 19:57
von Martin
Ich denke mal das ist schon als Dokument im Sinne einer nachweisbaren Willenserklärung zu sehen. Den Zugang kann man auch nachweisen.
Beispiel wäre das ich bei Henning 20 i-Telex Karten bestelle. Wir handeln 50 € als Preis aus. Ich bezahle aber nur 45. Das Fernschreiben wird wohl als schriftliche Bestellung durch gehen, und der vereinbarte Preis auch.
Das ist ja keine Kündigung, da der Unterschied zwischen Dokument und Urkunde in der eigenhändigen Unterschrift liegt.

Re: i-Telex als Dokument?

Verfasst: Di 22. Nov 2016, 20:02
von Alex
Ich brauch nur 2 Telex-Geräte zu Hause. Einer geb ich schnell Deine Kennung, wähle sie intern an und verkauf Dir eine aufblasbare Waschmaschine für 1.999€ incl. Kaufvertrag... bla bla bla.

Re: i-Telex als Dokument?

Verfasst: Di 22. Nov 2016, 20:18
von Martin
Alex hat geschrieben:Ich brauch nur 2 Telex-Geräte zu Hause. Einer geb ich schnell Deine Kennung, wähle sie intern an und verkauf Dir eine aufblasbare Waschmaschine für 1.999€ incl. Kaufvertrag... bla bla bla.
Jup, dann wirst du vereidigt und musst für die korrekte Bedienung aussagen. So wird das auch bei Bestellungen gemacht die das Fernabsatzgesetz betreffen.

Re: i-Telex als Dokument?

Verfasst: Di 22. Nov 2016, 20:29
von Alex
Ach denk doch was du willst, ich geb nach ;)

Re: i-Telex als Dokument?

Verfasst: Di 22. Nov 2016, 20:33
von DF3OE
Das ist Zivilrecht und da wird niemand vereidigt.

Re: i-Telex als Dokument?

Verfasst: Di 22. Nov 2016, 21:09
von Martin
Alex hat geschrieben:Ach denk doch was du willst, ich geb nach ;)

Wieso? Ist halt eine Diskussion - Hennings Einwand z. B. fand ich spitze!

Re: i-Telex als Dokument?

Verfasst: Mi 23. Nov 2016, 07:50
von FredSonnenrein
Ich steige hier auch bald aus der Diskussion aus. Ich frage mich eines noch: Wenn die abgedruckte Kennung so ausschlaggebend sein soll: Die lässt sich dermaßen leicht fälschen. Man kann sie ja auch von Hand eintippen.
Ich vermute inzwischen, dass das Thema "Dokument" eine Marketing-Phrase war. Oder gibt es ein belegbares Urteil, wo ein Fernschreiben-Abdruck beim Absender als Beleg für den Empfang beweiskräftig war?

Re: i-Telex als Dokument?

Verfasst: Mi 23. Nov 2016, 07:57
von FredSonnenrein
Martin hat geschrieben:Das ist ja keine Kündigung, da der Unterschied zwischen Dokument und Urkunde in der eigenhändigen Unterschrift liegt.
Aha, woher hast du dieses Wissen? Der Steuerbescheid ist also keine Urkunde?